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Bistum Trier: Informationen zum weiteren Vorgehen

Ab 14. März 2020 und ohne Ausnahme - zunächst mindestens bis zum 31. März 2020 - gelten folgende Dienstanweisungen für die territoriale Seelsorge im Bistum Trier:

  • Alle öffentlichen Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Kasualien, Andachten usw.) unterbleiben.
  • Auch für diesen Zeitraum angesetzte Firmungen werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt, wenn sich die Situation wieder normalisiert hat.
  • Bereits heute musste wegen der notwendigen Planungssicherheit entschieden werden, dass auch die Feiern der Erstkommunion, die für April und Mai geplant waren, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen, an dem sich die Situation wieder normalisiert hat.
  • Bezüglich der Feier der Kar- und Ostertage wollen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung treffen, sondern sie wegen der Bedeutung dieser Feiern bis zuletzt offen halten.
  • Kasualgottesdienste (Taufen, Trauungen, Beerdigungen) sind vorerst (bis es von staatlicher Seite andere Anweisungen gibt) – allerdings ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung von Ministranten – im engsten Familienkreis weiter möglich, unter Beachtung der notwendigen Hygienevorschriften.
  • Die Beisetzung auf dem Friedhof, weil unter freiem Himmel, kann auch unter größerer Beteiligung von Gläubigen stattfinden. Aber auch hier sind die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten.
  • Die Priester feiern die Sonntagsmesse stellvertretend für die Gläubigen und – da wo es sinnvoll erscheint – auch Werktagsgottesdienste zur angesetzten Uhrzeit und am angesetzten Ort dennoch, auch ohne Beteiligung von Gläubigen (die Coronakrise ist ein „gerechter Grund“ gemäß can. 906 CIC). Gleiches gilt für die Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften, die ebenso „stellvertretend“ Eucharistie feiern und das Gebet vor Gott tragen. Dies, weil in dieser Stunde der Not gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag als Kirche ist, um die Not der Menschen vor Gott zu tragen und ihnen, wenn auch vorerst nur geistlich, nahe zu sein. Soweit möglich kann geprüft werden, ob sich kurzfristig ein Livestreaming dieser Gottesdienste ermöglichen lässt. Das Sonntagshochamt im Dom wird am Sonntag 15.März per livestream auf der facebook-Seite des Bistums übertragen. Weitere derartige Übertragungen aus dem Dom sind in Vorbereitung.
  • Die Gläubigen sind einzuladen, sich zu dieser Zeit zu Hause geistlich dem Gottesdienst in der Kirche zu verbinden, Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren. Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.
  • Die Kirchen sind vorerst (bis es von staatlicher Seite andere Anweisungen gibt) offen zu halten als Orte des persönlichen Gebetes. Soweit möglich sollte hier auch ein Seelsorger/eine Seelsorgerin als Ansprechperson anwesend sein oder um Gläubigen, die darum bitten, die Hl. Kommunion zu spenden, unter der Beachtung der notwendigen Hygienevorschriften.
  • Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw. Anfallende Stornokosten für einen kirchlichen Veranstalter werden vom Bistum übernommen.
  • Konferenzen von Hauptamtlichen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte. In diesem Fall muss eine Liste der Teilnehmenden geführt werden, damit evtl. Ansteckungswege nachverfolgt werden können.
  • Sämtliche Dienstreisen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte.
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind zu verschieben.
  • Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, dies unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und für solche mit Vorerkrankungen gilt, da sie zur Risikogruppe der Corona-Erkrankung gehören. Dies heißt insbesondere:
  • Die Kranken und Alten werden auf Wunsch (mit der Hl. Kommunion) besucht „um die Kraft des Wortes Gottes und die Eucharistie zu empfangen“ (Papst Franziskus).
  • Auch das Sakrament der Krankensalbung wird weiterhin – da kein öffentlicher Gottesdienst – auf Wunsch gespendet.
  • Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind auf jeden Fall telefonisch und digital und soweit als möglich und sinnvoll auch persönlich für die Gläubigen erreichbar.
  • Die Seelsorgerinnen und Seelsorger entwickeln für die verschiedenen Zielgruppen kreativ geistliche Angebote und veröffentlichen sie in geeigneter Form (Podcast, Homepage usw.). Im Laufe der kommenden Woche wird auf der Bistumshomepage eine Plattform eingerichtet, auf der diese Angebote auch verlinkt werden und damit einem breiteren Kreis zur Verfügung gestellt werden (Linkadressen bitte schicken an: internet-redaktion(at)bistum-trier.de).
  • Auch wenn es vorerst keine Gremiensitzungen geben kann, sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger zusammen mit den gewählten Mandatsträgerinnen und –trägern doch aufgerufen, auch im diakonischen Bereich zu überlegen, wo gerade jetzt tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist (z. B. Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakt zu Alleinstehenden und Personen in Quarantäne, Kinderbetreuung usw.).
  • Die Pfarrbüros bleiben besetzt, sollen aber nach Möglichkeit auf telefonische und digitale Kommunikation umstellen.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres, mindestens bis zum 31. März 2020. Wir werden Sie entsprechend der aktuellen Entwicklungen über Änderungen zeitnah informieren.

Quelle: https://www.bistum-trier.de/home/corona-virus-informationen/
abgerufen am: 14.03.2020, 09.18 Uhr